Wissenswertes
Fristen, Anleitungen und Antworten
Eine Sammlung der Fragen, die unsere Mandanten am häufigsten stellen, und der Fristen, die wir Jahr für Jahr erklären müssen.
Die wichtigsten Steuer- und Berichtsfristen
Nach den allgemeinen Regeln, bei einem mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Geschäftsjahr. Bei abweichendem Geschäftsjahr und in Sonderfällen gelten andere Fristen. Unsere Mandanten informieren wir individuell.
| Wann | Was | Für wen |
|---|---|---|
| Januar | Jährliche Arbeitnehmererklärungen (Familiensteuervergünstigung, Vergünstigung für Erstverheiratete, persönlicher Freibetrag (bei Behinderung) usw.), vor der ersten Lohnabrechnung des Jahres | Arbeitnehmer, über den Arbeitgeber |
| 12. jedes Monats | Monatliche Beitrags- und Steuererklärung für Beschäftigte | Arbeitgeber und sonstige auszahlende Stellen |
| 20. jedes Monats | Umsatzsteuererklärung und -zahlung bei monatlicher Abgabe; bei vierteljährlicher Abgabe bis zum 20. des auf das Quartal folgenden Monats | Umsatzsteuerpflichtige |
| 25. Februar | Jährliche Umsatzsteuererklärung | Zur jährlichen Erklärung berechtigte Umsatzsteuerpflichtige |
| 20. Mai | Einkommensteuererklärung | Privatpersonen, Einzelunternehmer |
| 31. Mai | Hinterlegung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung | Unternehmen |
Beiträge
Was wir unseren Mandanten an die Hand geben
Kurze, praktische Anleitungen zu Aufgaben, die einmal im Jahr anfallen – und deshalb jedes Jahr neu erklärt werden müssen. Neue Beiträge erscheinen hier automatisch.
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Registrierung einer Vollmacht bei der Steuerbehörde (NAV)
Wie Sie Ihrem Buchhalter eine Vollmacht zur Vertretung vor der Steuerbehörde erteilen, Schritt für Schritt. Einer der ersten Schritte für unsere neuen Mandanten.
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Arbeitnehmererklärungen 2026
Welche Erklärungen Arbeitnehmer zu Jahresbeginn ausfüllen müssen, welche Vergünstigungen beantragt werden können und was passiert, wenn eine Erklärung fehlt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was Sie Ihrem Buchhalter monatlich übergeben
Ordentliche Bücher beginnen mit einer ordentlichen Übergabe. Diese Unterlagen erbitten wir monatlich von unseren Mandanten – die meisten elektronisch, mit wenigen Klicks.
Unterlagen
- Ausgangsrechnungen
- Eingangsrechnungen
- Kontoauszüge
- Verträge und Vertragsänderungen
- Lohnunterlagen: Anwesenheitslisten, Arbeitsverträge, Änderungen
Kanäle
- Elektronische Übergabeplattform (Kulcs-Connect)
- Per E-Mail, als Datei
- Nach individueller Vereinbarung in Papierform, per Kurier oder persönlich
Häufige Fragen
Was die meisten vor Vertragsabschluss fragen
Was kostet die Buchhaltung?
Wir haben keine Preisliste, denn kein Unternehmen gleicht dem anderen. Das Honorar hängt von der Anzahl der Belege, der Zahl der Beschäftigten, der Art der Tätigkeit und den benötigten Leistungen ab. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie ein konkretes, detailliertes Angebot.
Unser Unternehmen ist ein Sonderfall. Können Sie das übernehmen?
Ja. Genau für solche Mandate arbeiten wir im Team. Ausländische Eigentümer, internationale Reporting-Anforderungen, Verrechnungspreise, ungewöhnliche Tätigkeiten: Das sind bei uns keine Ausnahmen.
Wie schnell beantworten Sie eine Frage?
Einfache Fragen sofort. Komplexere innerhalb von ein bis zwei Tagen. Für wirklich schwierige Angelegenheiten, die Recherche oder Berechnungen erfordern, vereinbaren wir vorab eine Frist.
Was passiert, wenn unser Ansprechpartner im Urlaub ist?
Jeder Mandant hat einen festen Ansprechpartner und eine feste Vertretung. Die Vertretung kennt die Buchhaltung des Mandanten, sodass die Arbeit auch bei Urlaub oder Krankheit nicht stillsteht.
Sprechen Sie Englisch oder Deutsch?
Ja, mehrere Mitglieder unseres Teams. Mit ausländischen Partnern sprechen wir in deren Sprache und erstellen die Berichte in dem ihnen vertrauten Format.
Wie übergeben wir die Unterlagen?
Die meisten unserer Mandanten nutzen die elektronische Übergabeplattform Kulcs-Connect – das ist am schnellsten und sichersten. Unterlagen können auch per E-Mail, in Papierform oder persönlich übergeben werden.
Betreuen Sie Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften?
Ja, seit 18 Jahren, für fast fünfzig Organisationen. Für die Buchhaltung gemeinnütziger Organisationen haben wir eine eigene Kanzlei mit eigener Website, weil für diesen Bereich andere Rechnungslegungs- und Steuervorschriften gelten: adiutomentor.hu.